Entsorgung
- Abfall
- Autoglas/Flachglas
- Baumisch
- Bauschutt
- Dachpappe
- Gewerbeabfälle
- Glaswolle
- Grünschnitt
- Holz
- Papier, Pappe
- Recyclingmaterial
- Schrott & Altmetalle
- Sonder- & Sperrmüll
- Styropor
- usw.
Lieferung
- Kies
- Mutterboden
- Recyclingmaterial
- Sand
- Splitt
- usw.
Containerarten
- 6m³ Absetzmulden
- 10m³ Absetzmulden
- 7m³ Deckelcontainer
- Spezialcontainer
Abfalllexikon
Altholz
verwertbares, unbehandeltes Altholz (A I)
- Europaletten, Balken, Bretter, Transportkisten, Schnittreste, Holzspäne, Möbel, Kabeltrommeln (Herstellung nach 1986) und Baustellensortimente aus Vollholz
verwertbares behandeltes Holz (A II)
- Paletten, Transportkisten aus Holzwerkstoffen,
- Baustellensortimente, Türblätter und Zargen von Innentüren, Profilbretter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken ohne schädliche Verunreinigungen
- Möbel ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung
bedingt verwertbares, behandeltes Holz (A III)
- Paletten mit Verbundmaterial
- Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung
unverwertbares, behandeltes Holz (A IV)
- Fenster, Fensterblöcke, Außentüren (lackiert, beschichtet, imprägniert, gebeizt)
- Munitionskisten, Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1986)
- Konstruktionshölzer für tragende Teile
- Holzfachwerk und Dachspannen
- Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
- Bahnschwellen
- Leitungsmasten
- Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau; imprägnierte Gartenmöbel
- Industriefußböden
- Altholz aus dem Wasserbau, von Schiffen und Waggons
- Brandholz
Unser Tipp: befinden sich am Altholz Fremdteile oder andere Abfälle, wird das Holz einer teureren Holzabfallkategorie zugeordnet.
Mischen Sie z.B. unverwertbares mit verwertbarem Material, berechnet der Entsorger automatisch die teurere Kategorie (unverwertbares Material). Um höhere Kosten zu vermeiden, sollten Sie deshalb Holzteile einer teureren Kategorie trennen oder oben auf legen. Sie erleichtern uns somit den Sortiervorgang und schonen gleichzeitig Ihren Geldbeutel.
Baumisch
Gemisch aus mineralischen und nicht mineralischen Stoffen, auch
Haus- und Restmüll, leicht und unverdichtet
- Verpackungsmaterialien
- Papier, Pappe und Tapetenreste
- Dachpappe
- Kabel
- Rohre
- Metallreste
- Fensterrahmen mit Glasresten
- Strohmatten
- Sägespäne und Holzreste
- Bodenaushub
- Dämm- und Isolierstoffe
- Gips- und Rigipsplatten
- Türen
- Kunststoffe, Kunststofffolien, -eimer und -planen
- Gummi
Unser Tipp: NICHT dazu gehören: Farben, Öle, Elektronik, Kühlgeräte, Lampen, Reifen…
Bauschutt
mineralische Stoffe
verwertbarer mineralischer Bauschutt
- max. 40 x 40 x 40 cm
- Mauersteine, Ziegelschutt, Betonschutt (ohne Bewehrung), Straßenaufbruch
- OHNE Asbest, Schadstoffe, Sand, Fliesen, Gips, Bims, Lehm, Holz, Kuststoff, Müll
bedingt verwertbarer mineralischer Bauschutt
- max. 40 x 40 x 40 cm
- Fliesen, Beton mit Bewehrung, Stein und Sand
nicht verwertbarer mineralischer Bauschutt
- sobald Gips und Bims mit im Container ist
Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass der Container nicht mit anderen Abfallarten gefüllt ist, da der Inhalt sonst als Baumisch zählt und höhere Kosten verursacht.
Erdaushub
- Lehmige Erde
- Mutterboden
- sandiger Boden
- Grasboden
- Tonboden
Haben Sie fragen zu Ihrem Erdaushub? Fragen Sie einfach bei uns nach. Wir beraten Sie gerne!
Grünabfälle
kompostierbarer Pflanzenabfall
- Laub
- Rasenschnitt
- Grünschnitt
- Baumschnitt und Astschredderabfälle max. 20 cm Ø
- Wurzeln
- Gartenabfälle
Schrott und Altmetall
- Heizkörper
- Badewannen
- Eisen, Kupfer und andere Metalle
- Elektromotoren
- Stahlträger
- Metallspäne
- Drahtzäune
- etc.
Checkliste
Ausreichend Abstellfläche vorhanden?
Zu beachten ist:
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Containermaße* für den Stellplatz | |
6m³ Container | Schüttwandhöhe: 0,75m Wandhöhe: 1,30m Länge: 3,30m Breite: 2,00m |
10m³ Container | Schüttwandhöhe: 1,30m Wandhöhe: 1,80m Länge: 4,30m Breite: 2,00m |
7m³ Deckelcontainer | Schüttwandhöhe: 1,00m Wandhöhe: 1,70m Länge: 3,60m Breite: 2,00m |
* ca. Angaben; Abweichungen ausdrücklich möglich. |
Benötige ich eine Stellplatz-Genehmigung?
Ist das eigene Grundstück zu klein und möchte man einen Container auf einem Gehweg oder einer Straße abstellen, benötigt man eine Genehmigung für die „Sondernutzung einer öffentlichen Wegfläche“. Diese bekommt man bei dem örtlich zuständigen Ordnungsamt. In der Regel genügt ein formloser Antrag. Dieser sollte Grundstücksangaben, Hausnummer, Größe der Stellfläche, Nutzungszweck und den Zeitraum enthalten.
Die Genehmigung erfolgt unter Auflagen. z.B. ausreichende Absicherung des Stellplatzes, Rücksichtnahme auf Fußgänger und Radfahrer. Unter Umständen muss der Stellplatz abgesperrt (Bauzaun, Absperrband), mit Licht und Reflexionsschildern ausreichend gekennzeichnet werden. Des Weiteren kann eine Halteverbotszone erforderlich sein. Wird diese genehmigt, muss der Autofahrer 1-5 Tage vorher informiert werden, sein Fahrzeug umzuparken.
Gerne sind wir Ihnen bei der Stellplatz Genehmigung und einer evtl. Absicherung behilflich.
Termin und Zeitplanung
Generell sind wir auf Flexibilität und möglichst sofortige Lieferung bedacht. Dennoch, zur effizienten Planung sollten Sie den Container 1-3 Tage vor dem Bedarf bei uns bestellen. Dies gilt auch für die Abholung.
Wie berechnet sich der Preis?
Der Preis richtet sich nach dem Containerinhalt, der Fracht (Fahrtkosten) und dem Preis bei der Entsorgungsstelle. Bestellt man z.B. einen 6m³ Container, hat aber nur 4m³ befüllt, wird nur dieser Inhalt plus Fracht berechnet. Besonders wichtig: richtiges Sortieren; denn das kann den Geldbeutel und die Umwelt schonen. Daher empfehlen wir unser Abfalllexikon.
Wie voll darf ich die Container-Mulde befüllen?
Maximal bis Ladekante. Sprechen Sie mit uns die Containergröße ab. Ist der Container nicht voll, wird dementsprechend auch weniger berechnet.
Was passiert mit meinem Abfall?
hauptdienste bringt Ihren Containerinhalt zu Recyclinganlagen in der Rhein-Neckar-Region. hauptdienste bevorzugt Anlagen mit effizienter und Energie sparsamen Wiederaufbereitungsanlagen. Grundgedanke hierbei ist das Prinzip der Nachhaltigkeit – der Schonung von Ressourcen, der Gesamtbetrachtung und Achtung von Mensch, Natur und Wirtschaft. Mehr Infos finden Sie in der Unternehmensphilosophie.
Benötige ich für (Bau-)Arbeiter eine Toilettenversorgung?
Grundsätzlich ja. Auf eine „Toilettenzelleneinrichtung“ im Freien (Toiletten-Kabine, – Container, – Wagen) kann nur verzichtet werden, wenn in der Nähe der Baustelle eine gleichwertige Toiletteneinrichtung vorhanden ist. Bei z.B. bis zu 25 Personen benötigen man 2 Toilettenbecken, 2 Bedürfnisstände (Urinale) und 1 Waschbecken/Handhygieneeinrichtung. (Gem. §48 Abs. 1 ArbStättV)
Eine passende Toilettenversorgung finden Sie hier…